Mitmachen & Spenden
Die Spendenabwicklung für unsere Projekte erfolgt über die gemeinnützige Spendenplattform Betterplace.org
Für allgemeine Spenden schreibt uns gerne eine Nachricht unverbindlich über das Kontaktformular.
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Allgemeine Spenden!
Wir freuen uns das Sie und unterstützen wollen. Schreiben Sie uns eine Email wenn Sie interesse an eine Kooperation or Firmenevents haben. E-mail: [email protected]
Spendenkonten:
Empfänger: H&S Stiftung
IBAN: DE37 1605 0000 1000 5925 25
BIC: WELADED1PMB
Bank: Sparkasse
Verwendungszweck: Spende zur Unterstützung der Stiftungssarbeit
Bitte geben Sie bei Überweisungen Ihre vollständige Anschrift an, sodass wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Die H&S Stiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Körperschaftsteuer befreit und als gemeinnützig anerkannt.
Nachlassspende
Unterstützen Sie den Stiftungszweck der H&S Stiftung auch über Ihr Leben hinaus – mit einer Nachlassspende. Indem Sie uns in Ihrem Testament bedenken, sichern Sie nachhaltig die Zukunft unserer Projekte und sozialen Arbeit. Eine Testamentsspende oder Vermächtnis zugunsten der H&S Stiftung ist eine wertvolle Möglichkeit, Ihren gesellschaftlichen Einsatz fortwirken zu lassen. Wir beraten Sie diskret und unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Nachlassspende und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Zustiftung
Dauerhaft helfen mit langfristiger Wirkung. Mit einer Zustiftung zur H&S Stiftung investieren Sie nachhaltig in die Zukunft. Ihr Beitrag fließt dauerhaft in das Stiftungsvermögen und bleibt dort erhalten. Nur die erwirtschafteten Erträge werden zur Umsetzung des Stiftungszwecks verwendet – für eine langfristige und planbare Förderung. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Ihre Zustiftung steuerlich begünstigt ist und wie Sie damit langfristig Wirkung entfalten.
Vereinfachter Spendennachweis
Für jede Spende an die H&S Stiftung erhalten Sie zeitnah eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Bei Beträgen bis zu 300 Euro genügt für das Finanzamt ein vereinfachter Spendennachweis: Einfach der Kontoauszug oder der Überweisungsbeleg reicht aus – ganz ohne zusätzliche Formulare.